
Ihr seid auf der Zielgeraden des Jurastudiums oder habt die Staatsprüfung sogar schon erfolgreich absolviert? Jetzt fragt ihr Euch, wie es weitergeht?
Klar, ihr könntet mit dem ersten Examen in der Tasche auf Jobsuche gehen und in einem Unternehmen oder einer Behörde eine solide Karriere starten. Möchtet ihr aber einen der klassischen Juraberufe ausüben, ist das Referendariat - offiziell "Vorbereitungsdienst" - nebst erfolgreichem zweiten Examen Pflicht. Erst dann darf man sich "Volljurist:in" nennen und hat die Befähigung zum Richteramt gem. § 5 Abs. 1 DRiG in der Tasche.
Wenn es euch wie den meisten Jura-Studis geht, dann habt ihr zwar schon eine recht konkrete Vorstellung vom Ablauf, wenn es um Details oder Orga-Fragen geht, ist sie aber eher vage.
Deshalb haben wir für Euch diesen Guide entwickelt. Wir geben euch einen Überblick über das Ref und beantworten eure inhaltlichen und organisatorischen Fragen.